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Hofheim 

Bestattungsgebühren: Keine Erhöhung geplant

27.08.2010 - HOFHEIM

Hiesige Friedhofsgebühren im Vergleich moderat

(mwo) - Im gerade frisch erschienenen Vergleich der Bestattungsgebühren des Hessischen Bundes der Steuerzahler kommt die Kreisstadt des Main-Taunus-Kreises im Vergleich zu Kelkheim und anderen Nachbarkommunen eigentlich ganz gut weg (die HOFHEIMER ZEITUNG berichtete).

Das liegt unter anderem auch daran, dass Hofheim als eine der wenigen Städte die Aufteilung der Friedhofskosten bei der Umstellung vom kameralen Haushalt mit seiner 83 prozentigen Deckung auf die Doppik ganz sauber getrennt hat zwischen den gebührenpflichtigen Kosten (die umgelegt werden können) und den nicht gebührenpflichtigen Leistungen wie beispielsweise für die Pflege der Kriegsgräber.

Dabei war gerade der Bereich Friedhofs- und Bestattungswesen einer der kniffligsten bei der Umstellung auf die heute bei den Kommunen übliche doppelte Buchführung, dem auch eine gehörige Portion Aufmerksamkeit vom Rathaus-Controlling geschenkt wurde. Gerichtet haben sich die Controller dabei nach den Maßgaben der Verbraucherinitiative Aerternitas, die zusammen mit dem Steuerzahlerbund den Gebührenvergleich erarbeitet hat und für transparente Gebührenhaushalte in diesem Bereich eintritt.

Genaue Kostendarstellung

Das ermöglicht heute eine ganz genaue Darstellung der Kosten, die mit Umstellung auf die Doppik jetzt ganz anders abgegrenzt werden können. Die gebührenpflichtigen Kosten für Bestattungen, Vergabe von Gräbern und die Unterhaltung der Friedhöfe erreichen einen Kostendeckungsgrad von rund 97 Prozent. Und das ist auch im Hinblick auf die Haushaltskonsolidierung auch nötig.

Denn die Gebühren dürfen zwar keinen Überschuss in die Stadtkasse schwemmen, aber eben auch nicht zu einem Verlustgeschäft für den städtischen Haushalt werden.

Dagegen müssen auf der anderen Seite über den städtischen Haushalt die 147.000 Euro getragen werden, die für die nicht gebührenpflichtigen Leistungen im Bereich Friedhofswesen anfallen. Dazu zählen allem voran die längerfristigen Vorhalteflächen, die die Stadt für nötig werdende Friedhofserweiterungen in petto halten muss wie beispielsweise am Waldfriedhof. Deshalb musste bei der Entscheidung über die neuen Ortsbeiratsbezirke auch eine nicht gleich nachzuvollziehende plausible Grenzziehung vorgenommen werden.

Alte Sparbuchgräber

Zu den nicht gebührenpflichtigen Leistungen gehören aber auch die Kriegs- und Ehrengräber, der Judenfriedhof, das Ehrenmal sowie die Sparbuchgräber, die allerdings nicht mehr angeboten werden. Aus der Vergangenheit sind aber noch eine Handvoll dieser Sparbuchgräber zu betreuen. Dabei konnten Bürger bei der Stadt ein Sparbuch anlegen. Wenn sie gestorben sind, wurde das Geld auf dem Sparbuch für die Pflege des Grabes verwendet.

Bei den Leistungen, die in die Bestattungsgebühren einfließen, hält sich die Stadt grundsätzlich an die Empfehlungen des Bundes der Steuerzahler und Aeternitas. Dazu zählt unter anderem, dass das Öffnen und Schließen des Grabes einzeln berechnet wird. Auf die Berechnung der Gebührenhaushalte wirkt sich die Umstellung auf die Doppik aber auch so aus, dass beispielsweise die Einnahme von 1 500 Euro für ein Nutzungsrecht über 25 Jahre an einem Grab anstatt wie früher nicht mehr auf einmal vereinnahmt werden kann. Dieser Betrag muss nun über die Laufzeit des Nutzungsrechtes aufgeteilt werden. In diesem Fall bedeutet das, dass die 1 500 Euro geteilt werden müssen durch 25 Jahre.

Das Wesentliche für den Bürger ist, dass die Stadt bestrebt ist, vielfältige Bestattungsmöglichkeiten für alle Geldbeutel anzubieten - und das wie seit vielen Jahren ohne Gebührenerhöhung. Die letzte Änderung der Gebührensatzung ist fünf Jahre her. Aber auch dabei gab es keine großen Erhöhungen. Vielmehr musste die Satzung vor allem deshalb geändert werden, weil 2005 neue Grabarten eingeführt wurden.

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